Startseite IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Erfahrene Betriebs­ärzte und
Sicher­heits­ingenieure für Ihr Unternehmen

Startseite IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Wir sind Ihr Partner für alle arbeits­­medizinischen und
sicherheits­­technischen Frage­­stellungen an 365 Tagen im Jahr.

Digital und vor Ort in ganz Deutschland

Wir sind Ihr Partner für alle arbeits­­medizinischen und sicherheits­­technischen Frage­­stellungen an 365 Tagen im Jahr.

Digital und vor Ort in ganz Deutschland

Startseite IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Warum IAAI?

Wir sind seit über 30 Jahren ein voll­umfänglicher und zuver­lässiger Dienst­leister im Bereich der Arbeits­medizin und Arbeits­sicherheit

Wir unter­stützen Sie dabei, die Sicher­heit Ihrer Mit­arbeiter am Arbeits­platz zu gewähr­leisten und deren Gesund­heit zu fördern. Unser erfahrenes Team von Arbeits­medizinern, Betriebs­ärzten, Sicherheits­ingenieuren und Fach­kräften für Arbeits­sicherheit aus diver­sen Fach­richtungen unter­stützt Unter­nehmen dabei, die Arbeits­bedingungen zu optimieren, um die Gesund­heit und das Wohl­befinden der Mitarbei­tenden zu fördern.

Unser Ziel ist es, Arbeits­unfälle zu vermeiden und arbeits­bedingten Erkrankungen vorzu­beugen, die Arbeits­fähigkeit der Mitarbei­tenden lang­fristig zu erhalten und die Zufrieden­heit und Motivation am Arbeits­platz zu steigern.

Arbeits­medizinische Vor­sorgen, Schutz­impfungen und andere betriebs­spezifische Betreuungs­leistungen werden bei uns vom Betriebs­arzt selbst durch­geführt. Auch die appara­tiven Unter­suchungen werden nicht von Assistenz­personal, sondern ausschließ­lich vom Arzt durch­geführt. Dadurch wird den Mitarbei­tenden bereits bei der Anamnese­erhebung und während der Unter­suchung die Gelegen­heit für ein persönliches Gespräch mit dem Betriebs­arzt ermöglicht, als Grundlage für ein vertrauens­volles Betriebs­arzt-Mitar­beiter-Ver­hältnis.

Wir sind ein kompe­tentes Team, das höchste Ansprüche an die Qualität unserer Dienst­leistungen stellt und großen Wert auf eine vertrauens­volle Zusammen­arbeit legt. Wir beraten Sie nach den aktuell geltenden Gesetzen und Vor­schriften.

Unsere Sicherheits­ingenieure und Betriebs­ärzte sind stets auf dem neuesten Stand der sicherheits­technischen Erkennt­nisse und der arbeits­medizinischen Forschung und Studien­lage, auf deren Grundlage wir selbst Handlungs­anweisungen erstellen. Wir arbeiten nach den geltenden gesetz­lichen und berufs­genossen­schaftlichen Vorschriften und Standards, um eine optimale Effizienz der Betreuung zu gewähr­leisten.

Startseite IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Alles aus einer Hand

Die kom­plette arbeits­medizinische und sicherheits­technische Betreuung durch das IAAI

Startseite IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Unter­suchungen durch Ärzte

Wir bieten Zeit und Raum zur Entwick­lung eines vertrauens­vollen Betriebs­arzt-Mitar­beiter-Verhält­nisses.

Startseite IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Vielfältigkeit

Großes Team aus Fach­ärztinnen und -ärzten und Fach­ingenieurinnen und -ingenieuren diverser Fach­richtungen für Ihr spezifisches Anliegen

Startseite IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Mobile Praxis­ausstattung

Mit unserer mobilen Praxis­ausstattung sind wir ortsun­abhängig und vollaus­gestattet bei Ihnen vor Ort.

Startseite IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Schnelle Reaktionszeit

Sowohl bei der Angebots­erstellung als auch bei der Kommu­nikation mit Ihren arbeits­medizinischen und sicherheits­technischen Betreuer*innen.

Startseite IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Sie haben Fragen oder benötigen ein kosten­loses und unver­bindliches Angebot?

Schreiben Sie uns an!

Startseite IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Kostenloses Angebot Anfordern

Sie benötigen ein Angebot?
Füllen Sie bitte unser Anfrage­formular aus.

Angebot anfordern

Startseite IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Kostenloses Angebot Anfordern

Sie benötigen ein Angebot?
Füllen Sie bitte unser Anfrage­formular aus.

Angebot anfordern

Startseite IAAI Arbeitssicherheit GmbH

E-Mail an unseren Kundenservice

Sie haben Fragen?
Sprechen Sie uns gerne an.

E-Mail schreiben

Startseite IAAI Arbeitssicherheit GmbH

E-Mail an unseren Kundenservice

Sie haben Fragen?
Sprechen Sie uns gerne an.

E-Mail schreiben

Digital und vor Ort

Unser Team ist im gesamten Bundes­gebiet für Sie im Einsatz, 365 Tage im Jahr

Unser Team aus Betriebs­ärzten und Sicherheits­ingenieuren ist deutsch­landweit stets für Sie im Einsatz, um Sie in den Bereichen Arbeits­sicherheit und Arbeits­medizin vollumfänglich zu unterstützen.

Wir sind dabei für Sie digital oder vor Ort verfügbar, um einen reibungs­losen Betriebs­ablauf zu gewähr­leisten. Somit können Sie sich voll und ganz auf Ihr Kern­geschäft konzen­trieren.

Angebot anfordern

Startseite IAAI Arbeitssicherheit GmbH

Referenzen

Über 500 zufriedene Kunden aus allen Wirtschaftszweigen

Branchen
Gesundheitswesen

Kompetenz in allen Bereichen

Sehr kompetent und man fühlt sich direkt gut aufgehoben. Die Termine finden dabei direkt vor Ort in unserem Krankenhaus statt. Wir arbeiten eng mit der uns zugewiesenen Ärztin zusammen, die uns mit Rat und Tat zur Seite steht. Nur empfehlenswert!

Branchen
Digitales Gesundheitswesen

Schnelle und kompetente Beratung

Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH kann ich jederzeit weiterempfehlen. Die schnelle und kompetente Beratung kombiniert mit der freundlichen vor Ort Betreuung bei uns im Büro helfen uns ein gesundes und förderndes Umfeld zu schaffen.

Balthasar von Hohenthal,
Geschäftsführer krankenhaus.de

Branchen
Werkstatt & Online-Versandhandel

Weil mir meine Mitarbeiter wichtig sind

Die Kombination aus Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit hat mich direkt begeistert. Die Sicherheit am Arbeitsplatz und das Wohlergehen meiner Mitarbeiter konnte direkt vor Ort in unserer Werkstatt und Lager sichergestellt werden.

Paul Reimann,
Geschäftsführer GlobalMotoParts GmbH

Wichtige Fragen

Hier erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen

Was sind meine Aufgaben als Arbeitgeber

Als Arbeit­geber sind Sie verant­wortlich für die Sicherheit und den Gesundheits­schutz Ihrer Mitarbeiter am Arbeits­platz. Ein Arbeits­platz darf die Gesund­heit der Mitarbei­tenden nicht schädigen, sondern soll Sie im besten Fall fördern. Die genauen Aufgaben des Arbeit­gebers sind in verschie­denen Gesetzten und Verord­nungen festgelegt, beispiels­weise im Arbeits­sicherheits­gesetz (ASiG), Arbeits­schutzgesetz (ArbSchG), im Arbeits­zeitgesetz, im Mutterschutz­gesetz (MuSchG), in der DGUV Vorschrift 2 (Deutsche Gesetzliche Unfall­versicherung Vorschrift 2) und vielen weiteren. Die Einhaltung dieser Vorschriften und Gesetze ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern trägt auch wesentlich zu einer gesunden und sicheren Arbeits­umgebung bei, was wiederum die Zufrieden­heit und Produk­tivität Ihrer Mitarbeiter fördert.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Arbeitgebers in Bezug auf Arbeits­sicherheit und Arbeits­medizin gehört die Erstellung von Gefährdungs­beurteilungen für die verschiedenen Arbeits­bereiche, die Schaffung sicherer Arbeits­bedingungen, die Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter, die Organisation von arbeits­medizinischen Vorsorgen, Erste-Hilfe- und Notfall­maßnahmen und die Bestellung einer betriebs­ärztlichen und sicherheits­technischen Betreuung durch Arbeits­mediziner, Betriebs­ärzte, Sicherheits­ingenieure oder Fachkräfte für Arbeits­sicherheit. Alle diese Maßnahmen müssen dokumentiert werden und auf Anfrage ggf. den zuständigen Behörden und den Unfall­versicherungs­trägern vorgelegt werden.

Gesetzliche Grundlagen

Arbeits­sicherheits­gesetz (ASiG)
Das ASiG (Arbeits­sicherheits­gesetz) regelt die Pflichten der Arbeit­geber zur Bestellung von Betriebs­ärzten, Sicherheits­ingenieuren und anderen Fach­kräften für Arbeits­sicherheit und definiert deren Aufgaben.
Diese Fachkräfte sollten in die betrieb­lichen Abläufe eingebunden werden und Zugang zu allen relevanten Informa­tionen und Arbeits­bereichen haben, um eine effektive Beratung und Unter­stützung zu gewähr­leisten.

Arbeits­schutz­gesetz (ArbSchG)
Das deutsche Arbeits­schutz­gesetz (ArbSchG) ist ein zentrales Gesetz, das den Schutz der Gesund­heit und Sicher­heit der Arbeitnehmer­innen und Arbeit­nehmer am Arbeits­platz sicherstellt. Das Haupt­ziel des ArbSchG ist die Ver­hütung von Arbeits­unfällen, Berufs­krankheiten und arbeits­bedingten Gesundheits­risiken. Dies wird durch die Anwendung von Prinzipien wie der Gefährdungs­beurteilung, Prävention und Kooperation erreicht. Arbeit­geber haben die Verant­wortung, eine Gefährdungs­beurteilung durch­zuführen, um poten­zielle Risiken für die Gesundheit und Sicher­heit der Arbeit­nehmer zu identifizieren. Sie müssen angemessene Schutz­maßnahmen ergreifen, ihre Mitarbeiter über Risiken informieren und sie entsprechend schulen. Das ArbSchG fördert die Zusammen­arbeit zwischen Arbeit­gebern, Arbeit­nehmern und deren Vertretern, um gemeinsam für eine sichere und gesunde Arbeits­umgebung zu sorgen.

DGUV-Vorschriften
Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfall­versicherung) Vorschriften sind Sicherheits­vorschriften und -regeln, die in Deutschland von der DGUV erlassen werden. Die DGUV ist der Spitzen­verband der gewerblichen Berufsgenossen­schaften und Unfall­kassen, die in Deutschland für die gesetzliche Unfall­versicherung zuständig sind. Die DGUV Vorschriften enthalten
spezifische Anforderungen und Empfehlungen für den Arbeits­schutz in verschiedenen Branchen und Arbeits­bereichen.
Die DGUV Vorschriften sind ein wichtiger Bestandteil des deutschen Arbeitsschutz­systems und dienen dazu, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewähr­leisten. Sie werden regelmäßig aktualisiert und an neue Erkenntnisse und Entwicklungen im Bereich der Arbeits­sicherheit und des Gesundheits­schutzes angepasst.
Es gibt eine Vielzahl von DGUV Vorschriften, die sich auf verschiedene Aspekte des Arbeits­schutzes beziehen, wie z. B. den Einsatz von Maschinen und Arbeits­mitteln, den Umgang mit Gefahr­stoffen, den Brand­schutz, die persönliche Schutz­ausrüstung, den Umgang mit elektrischen Anlagen und vieles mehr. Die konkreten Vorschriften, die in einem Unternehmen anzuwenden sind, hängen von der Branche und den spezifischen Arbeits­bedingungen ab.
Arbeit­geber sind in Deutschland verpflichtet, die relevanten DGUV Vorschriften in ihrem Unternehmen umzusetzen und sicherzu­stellen, dass die Mitarbeiter entsprechend geschult und informiert werden. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend, um Arbeits­unfälle und Berufs­krankheiten zu verhindern und die Arbeits­sicherheit zu gewähr­leisten. Verstöße gegen die DGUV Vorschriften können rechtliche Konsequenzen haben und zu Buß­geldern führen.

Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Das deutsche Mutte­rschutz­gesetz (MuSchG) gewährleistet den Schutz von schwangeren Arbeitnehmer­innen und stillenden Müttern am Arbeitsplatz. Es legt spezielle Arbeits­regelungen und -rechte für schwangere Frauen und stillende Mütter fest und verpflichtet den Arbeitgeber, den Arbeits­platz und den Arbeits­alltag so zu gestalten, dass weder für Mutter noch Kind ein Gesundheits­risiko entsteht. Sollte dies nicht möglich sein, kann auch die Not­wendig­keit bestehen, ein Beschäftigungs­verbot auszusprechen.
Zu den Aufgaben des Betriebs­arztes bei der Umsetzung des MuSchG gehört die Beratung der schwangeren Arbeitnehmer­innen über ihre Rechte und Pflichten. Er informiert sie über mögliche Gefähr­dungen am Arbeits­platz und darüber, wie sie sich schützen können. Der Betrieb­sarzt unterstützt den Arbeitgeber bei der Identifi­zierung und Bewertung von Gefähr­dungen für schwangere Mitarbeiterinnen am Arbeits­platz. Er kann Empfehlungen für
notwendige Anpas­sungen der Arbeits­bedingungen oder -aufgaben von schwangeren Mitarbeiter­innen geben, um sicher­zustellen, dass sie keine gesundheit­lichen Risiken eingehen.


Arbeitszeitgesetz
Das Arbeits­zeitgesetz regelt die Arbeits­zeiten von Arbeitnehmer­*innen in Deutschland. Sein Ziel ist es, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeit­nehmer zu schützen, faire Arbeits­bedingungen zu gewähr­leisten und Überar­beitung zu verhindern. Arbeitgeber müssen sich strikt an diese Vorschriften halten, da Verstöße rechtliche Konse­quenzen nach sich ziehen können. Es legt unter anderem folgende Punkte fest:
Höchst­arbeitszeit: Die tägliche Arbeits­zeit darf in der Regel 8 Stunden nicht über­schreiten und im Durch­schnitt einer Arbeits­woche 48 Stunden nicht über­schreiten.
Pausen: Bei einer Arbeits­zeit von mehr als 6 Stunden, muss eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten eingelegt werden.
Ruhezeiten: Zwischen zwei Arbeits­tagen muss eine ununter­brochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden.
Nachtarbeit: Für Nacht­arbeit gelten besondere Regelungen, inklusive eines Anspruchs auf Gesundheits­vorsorge.
Überstunden: Überstunden sind begrenzt und müssen durch Freizeit ausgeglichen oder vergütet werden.
Sonntags- und Feiertags­arbeit: Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich verboten, es sei denn, es gibt Ausnahme­regelungen oder es handelt sich um bestimmte Berufe.
Kinder- und Jugend­arbeit: Es gibt strenge Regelungen für Arbeitszeiten von Kindern und Jugendlichen.

Berechnung der Jahreseinsatzzeiten

Die Grund­lage für die Errech­nung der für jedes Unter­nehmen vorgeschrie­benen Stunden für die arbeits­medizinische und sicherheits­technische Grund­betreuung ist in der DGUV Vor­schrift 2 festgelegt. Der Umfang der jährlichen arbeits­medizinischen und sicherheits­technischen Grundbe­treuung errechnet sich anhand der Mitarbeiter­zahl und der Betreuungs­gruppe, der das Unter­nehmen nach dem WZ-Code eingeteilt ist.

Gruppe Betreuungs­stunden
I 2,5h / Jahr / Mitarbeiter
II 1,5h / Jahr / Mitarbeiter
III 0,5h / Jahr / Mitarbeiter

Beispiel: Unter­nehmen, die nach dem WZ-Code in die Betreuungs­gruppe I eingeteilt sind, haben 2,5 Std. pro MA pro Jahr zusammen an arbeits­medizinischer und sicherheits­technischer Betreuung anzusetzen.

Bei der Aufteilung der Zeiten auf Betriebs­ärzte und Fach­kräfte für Arbeits­sicherheit ist ein Mindest­anteil von 20% der Grund­betreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Std./Jahr pro MA, für jeden Leistungs­erbringer anzusetzen.

Für den Umfang der betriebs­spezifischen Betreuung gibt es keine zeitliche Vorgabe. Sie wird durch das Unternehmen selbst, mit Beratung durch den betreu­enden Betriebs­arzt und die Fach­kraft für Arbeits­sicherheit, unter Beach­tung der gesetz­lichen Vor­schriften, fest­gelegt.

Inhalte der Grundbetreuung

Die Aufgaben­felder der Grund­betreuung umfassen die grund­legenden Unterstützungs­leistungen, die sich vor allem auf die Arbeitgeber­pflichten aus den §§ 3, 4 und 5 des Arbeitsschutz­gesetzes beziehen. Hierzu zählen an erster Stelle die Unter­stützung bei der Konzeption, Durch­führung und Auswertung der Gefährdungs­beurteilungen, bei den grund­legenden verhältnis- und verhaltens­präventiven Maß­nahmen, der Arbeits­gestaltung sowie die Unter­stützung bei der Schaf­fung einer geeigneten Arbeitsschutz­organisation.

Zu den Grund­betreuungs­leistungen gehören auch die Unter­suchungen von Unfällen, Beinnahe-Unfällen, Auswertung von Ergebnissen der Vor­sorgen und die allge­meine Beratung der betrieb­lichen Arbeitsschutz­akteure und der Mitarbei­tenden.
Weitere Aufgaben sind die Erstel­lung von Berichten, der Hinweis auf die Erfüllung von Melde­pflichten und das Mitwirken in betrieb­lichen Besprechungen, sowie die Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutz­ausschusses und die direkte Beratung des Arbeit­gebers.

Weitere Infor­mationen finden Sie auf der Website der Deutschen Gesetz­lichen Unfall­versicherung (DGUV) oder direkt in der DGUV Vorschrift 2.

Was ist die betriebsspezifische Betreuung?

Die betriebs­spezifische Betreuung fokussiert sich auf die speziellen Erforder­nisse des Betriebs. Sie geht immer von spezi­fischen betrieb­lichen Situa­tionen, An­lässen und Gefähr­dungen aus. Der inhalt­liche Bedarf und der Umfang der betriebs­spezifischen Betreuung sind von der spezi­fischen Gefährdungs­lage im Betrieb abhängig und müssen vom Unternehmer selbst, mit Unterstützung des betreu­enden Betriebs­arztes und der Fachkraft für Arbeits­sicherheit, unter Berück­sichtigung der gesetz­lichen Vor­gaben, ermittelt werden. Dement­sprechend ist für die betriebs­spezifische Betreuung kein zeitlicher Umfang vorge­schrieben.
Die Betreuung ist ziel­gerichtet auf die aktu­ellen Bedürf­nisse ausgerichtet.

Weitere Informa­tionen finden Sie auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfall­­versicherung (DGUV) oder direkt in der DGUV Vorschrift 2.

Was ist der Arbeitsschutzausschuss (ASA)?

Der Arbeitsschutz­ausschuss ist ein Gremium, um die Belange des Arbeits­schutzes und der Arbeits­sicherheit in einem Unternehmen zu koordinieren und zu überwachen. Er hat die Aufgabe, die Arbeit­geber bei der Umsetzung der gesetz­lichen Vorschriften und Maß­nahmen zum Schutz der Gesund­heit und Sicher­heit der Mitar­beiter zu unter­stützen. Neben dem Arbeit­geber­vertreter sind die Sicherheits­beauftragten, die Personal­vertretung, der Betriebs­arzt und der Sicherheits­ingenieur oder die Fach­kraft für Arbeits­sicherheit feste Mitglieder.

Zu den Aufgaben gehört die Planung, Bewertung und Umsetzung der Arbeitsschutz­maßnahmen unter Einhaltung der gesetz­lichen Vor­schriften. Der Ausschuss ist für die Beurteilung und Bewertung von Gefähr­dungen und Risiken am Arbeits­platz verant­wortlich. Er legt fest, dass die Mitar­beiter über Sicherheits­maßnahmen und Verhaltens­regeln informiert und geschult werden, um Arbeits­unfälle und Gesundheits­gefahren zu verhindern.

Der Arbeitsschutz­ausschuss fördert den Erfahrungs­austausch zwischen Arbeit­geber, Arbeit­nehmern und anderen Akteuren in der Arbeits­sicherheit. Arbeits­unfälle und Beinahe-Unfälle werden dem Arbeitsschutz­ausschuss vorgetragen, sodass geeignete Reaktionen beschlossen werden können.

Kostenloses Angebot anfordern

Die komplette arbeits­medizinische und sicherheits­technische Betreuung für Ihr Unter­nehmen aus einer Hand

  • Betreuung
  • Impfung
  • Untersuchung

Bitte füllen Sie die Pflicht­felder * des Anfrage-Formulars vollständig aus und Sie erhalten kurzfristig ein kosten­loses Angebot für die arbeits­medizinische und/oder sicherheits­technische Betreuung Ihres Unternehmens.

Sollten Sie schon wissen, welche zeitlichen Umfang die Betreuung in Ihrem Unternehmen haben soll, können Sie uns dies auch gerne hier direkt mitteilen.

*Pflichtfeld

Bitte füllen Sie die Pflicht­felder * des Anfrage-Formulars voll­ständig aus und Sie erhalten kurzfristig ein kosten­loses Angebot für Impfungen in Ihrem Unternehmen. Die Mindest­einsatzzeit vor Ort beträgt 6 Std.

*Pflichtfeld

Bitte füllen Sie die Pflich­tfelder * des Anfrage-Formulars vollständig aus und Sie erhalten kurzfristig ein kosten­loses Angebot für arbeits­medizinische Vorsorgen vor Ort in Ihrem Betrieb. Die Mindest­einsatzzeit vor Ort beträgt 6 h.

*Pflichtfeld

Firmensitz

IAAI Arbeitssicherheit GmbH
Roßfeldstr. 102
D-83471 Berchtesgaden

Kontakt